mobile Navigation Icon

Willkommen » Organisation » Allgemeine Hinweise zur Organisation

Allgemeine Hinweise zur Organisation

Wichtige Informationen und Hinweise für Lehrkräfte und Schulleitungen bieten die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Wer Schulen bei der Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine unterstützen möchte, findet hier weitere Informationen.

Das Rahmenkonzept für die bayerischen Schulen enthält Informationen und Hinweise zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher im kommenden Schuljahr. Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden sich auch die wichtigsten Informationen in Kürze.

In den Jahrgangsstufen 5 mit 9 und damit im Bereich der Vollzeitschulpflicht (Art. 37 BayEUG) stehen für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache folgende Wege der schulischen Integration zur Verfügung:

  • Beschulung in einer Brückenklasse
  • Beschulung als Regelschülerin bzw. Regelschüler
  • Beschulung in Regelklassen im Gastschulverhältnis nach den Vorgaben der Schulordnungen
  • Beschulung in besonderen Unterrichtsgruppen

Mit den zum Schuljahr 2022/2023 neu eingeführten Brückenklassen wurde ein weiteres, schulartunabhängig ausgerichtetes Angebot der schulischen Integration geschaffen. Brückenklassen richten sich an größere Schülergruppen, die – als vor einem Krieg im Herkunftsland Geflohene – eine ungewisse Bleibeperspektive haben und zudem in aller Regel eine gemeinsame Erstsprache besitzen.
Die Brückenklassen lösen die Pädagogischen Willkommensgruppen (Schuljahr 2021/2022) als spezifisches Instrument zur schulischen Integration insbesondere ukrainischer Schülerinnen und Schüler ab, Pädagogische Willkommensgruppen werden im Schuljahr 2022/2023 nicht mehr gebildet bzw. nicht weiter fortgeführt.

Brückenklassen können an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden und sollten grundsätzlich 10 bis 20 Schülerinnen und Schüler umfassen. Sie stellen besondere Unterrichtsgruppen gemäß Art. 36 Abs. 3 Satz 5 BayEUG dar, ihr Konzept ist schulartunabhängig ausgerichtet.

Im Mittelpunkt des Konzepts der Brückenklassen stehen folgende Zielsetzungen:


Zusammenwirken der Schulaufsicht in Steuerungsgruppen

Auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte wurden bereits im Schuljahr 2021/2022 Steuerungsgruppen eingerichtet. Diese tragen auch im Schuljahr 2022/2023 im Zusammenwirken der Schulaufsichtsbehörden und in enger Abstimmung mit den Schulaufwandsträgern dafür Sorge, dass die aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen in die oben dargestellten Angebote der schulischen Integration aufgenommen werden und ihre Schulpflicht erfüllen können.

Das Verzeichnis der Steuerungsgruppen mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Verzeichnis der Steuerungsgruppen